Dorfbildkommission
Als Fachgremium prüft und beurteilt sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Bettingen die architektonische und dörfliche Verträglichkeit von meldepflichtigen Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen in gestalterischer Hinsicht mit dem Ziel einer «guten Gesamtwirkung».
Sie nimmt ihren Auftrag wahr im Sinne einer kulturellen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Gemeinde sowie in der Unterstützung und Förderung durch Beratungen bei konkreten Bauvorhaben. Ihre Beurteilung hat Auswirkungen auf das Baugeschehen in der Gemeinde.
Name | Tel. |
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Block Benedikt | +41 77 437 34 77 |
Böhm Tobias, Fachexperte | +41 76 746 75 27 |
Kapp-Löhnert Francis, externer Fachexperte (Vorsitz DBK) | +41 61 683 46 46 |
Merkle Clemens, externer Fachexperte | +41 61 641 39 33 |
Streit Herbert | +41 61 601 93 45 |
Grundlagen
Das Pflichtenheft der Dorfbildkommission - gültig ab 1. Mai 2023.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im kantonalen Bau- und Planungsgesetz und der Verordnung zu finden: