Bürgergemeinde

Der Bürgergemeinde gehören unabhängig vom aktuellen Wohnort diejenigen Personen an, die Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Bettingen sind und damit das Bürgerrecht von Bettingen besitzen.

Die Bürgergemeinde Bettingen ist gemäss Gemeindegesetz eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Stadt. Sie sorgt für die zweckmässige Verwaltung und Verwendung ihrer Güter (Liegenschaften, Wälder, Fonds, soziale Einrichtungen, Stiftungen usw.) und führt den Haushalt der Bürgergemeinde nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung. Sie erteilt auch das Gemeindebürgerrecht.