Schmutzwasser- und Niederschlagswasser

Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet die Kanalisationsanlagen nach dem Verursacherprinzip, also über Gebühren zu finanzieren. Die Ableitungsgebühr für Abwasser gilt in Bettingen seit dem Jahr 2015.

Gebühren für die Ableitung von Abwasser fallen an für:

Schmutzwasser
Das abgeleitete Schmutzwasser entspricht der bezogenen Trinkwassermenge. Seit dem 1. Juli 2015 stellt IWB die Gebühr für die Ableitung des Schmutzwassers in Rechnung.

Niederschlagswasser
Unverschmutztes Regenwasser sollte hauptsächlich versickern. Die Berechnung der Gebühr erfolgt anhand der versiegelten Fläche einer bebauten Parzelle auf Basis der amtlichen Vermessung. Für weitere befestigte Flächen wie Vorplätze, Garageneinfahrten, Wege usw. wird zusätzlich ein Zuschlag von 50% auf die ermittelte Fläche erhoben. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben Anfang Januar 2016 erstmals eine Veranlagung erhalten. Eine Neuveranlagung kann via Selbstdeklaration mit dem Veranlagungsformular und einem aktuellen amtlichen Situationsplan erfolgen, sofern die pauschale Veranlagung um mehr als 25 Quadratmeter von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht.
Die Gebühr wird ab 1. Juli 2015 eingeführt und ab 30. Juni 2016 von IWB erstmalig verrechnet.

Informationen zu den Tarifen finden Sie beim Energieversorgungsunternehmen IWB.

Hinweise zum Sparen von Wasser und Gebühren:

Trinkwasserverbrauch steuern:

  • Nicht unter fliessendem Wasser abwaschen
  • Beim Einseifen/Einshamponieren Wasser abstellen
  • Mit einer Regentonne Wasser sammeln und Pflanzen damit giessen

Niederschlagswasser:

  • Rasen und Kieswege, anstatt Betonsteine und Plattenbelag anlegen, damit das Nierschlagswasser auf der Parzelle versickert.